<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-4107772078706783505</id><updated>2011-08-09T07:13:21.517-07:00</updated><title type='text'>Gemeinsam durch den Paragrafen-Dschungel</title><subtitle type='html'>Hier werden aktuelle juristische Themen aufgegriffen.</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://dreichholz.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Dr. Christiane Eichholz</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>5</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-4107772078706783505.post-2220943850013541283</id><published>2010-08-13T15:05:00.000-07:00</published><updated>2010-08-13T15:05:56.089-07:00</updated><title type='text'>Förderung von Unternehmen</title><content type='html'>Von den jährlich zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermitteln von ca. 145 Milliarden € kann der überwiegende Teil nur von Gesellschaften beantragt werden. Nur einige Förderprogramme kommen auch Privatpersonen zugute. Zwei Drittel aller Fördergelder sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Es ist daher sinnvoll, die Gründung einer Gesellschaft zu überlegen, wenn Sie z.B. Dienstleistungen erbringen oder zukünftig anbieten wollen, für die es ein entsprechendes Förderprogramm gibt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Innerhalb der EU können Sie ein Unternehmen nach jeder in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Rechtsform gründen. Da in den einzelnen Mitgliedstaaten u.a. deutliche Unterschiede bei der Höhe des notwendigen Mindeststammkapitals bestehen, kann sich die Gründung einer Gesellschaft nach ausländischem Recht lohnen. Wenn Sie nicht eine deutsche Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), umgangssprachlich auch als 1 € GmbH bezeichnet, gründen wollen, brauchen Sie grundsätzlich für die Gründung einer deutschen GmbH das Stammtkapital von 25.000 €. Bei der Gründung einer französischen GmbH (Société Anonyme) sind dagegen als Stammkapital nur 7.500 €, in Spanien nur 3.000 € und in Großbritannien für die Gründung einer Private Limited Company (Ltd.) nur 3 britische Pfund notwendig. Viele deutsche Kleinstunternehmen (weniger als 10 Angestellte und ein Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. €) haben sich in der Vergangenheit daher zur rechtlich zulässigen Gründung einer Ltd. nach britischem Recht entschieden. In welchem Umfang für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft das Gesellschaftsrecht am Gründungsort (Großbritannien) oder am Tätigkeitsort (Deutschland) gilt, ist allerdings europarechtlich noch nicht abschließend und allgemein anerkannt geklärt. &lt;br /&gt;Bei der Wahl einer ausländischen Rechtsform ist außerdem zu berücksichtigen, dass deutsche Kunden und Geschäftspartner misstrauisch werden könnten, wenn sie auf Ihrem Briefkopf z.B. eine Ltd. oder eine Société Anonyme als Ihre Rechtsform entdecken. Weitestgehend wird Ihren Kunden und Geschäftspartnern nicht bekannt sein, in welchem Umfang Sie als Geschäftsinhaber einer ausländischen Gesellschaft selbst haften oder nach welchem Recht im schlimmsten Fall Rechtsstreitigkeiten entschieden werden müssen oder in welchem Staat eine ausländische Gesellschaft verklagt werden muss. Sollten Sie die rechtlichen Möglichkeiten in der Europäischen Union nutzen wollen, sollten Sie daher umbedingt rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Neben den angesprochenen zulässigen Möglichkeiten können Sie Ihr Unternehemen auch in einer unionsrechtlich normierten Gesellschaftsform der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung oder als Europäische AG (Societas Europaea, SE) führen. Auf diese Rechtsformen sind die vereinheitlichten Regelungen des Unionsrechts anzuwenden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/4107772078706783505-2220943850013541283?l=dreichholz.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://dreichholz.blogspot.com/feeds/2220943850013541283/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/08/forderung-von-unternehmen.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/2220943850013541283'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/2220943850013541283'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/08/forderung-von-unternehmen.html' title='Förderung von Unternehmen'/><author><name>Dr. Christiane Eichholz</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-4107772078706783505.post-5388169392386866947</id><published>2010-08-12T12:37:00.000-07:00</published><updated>2010-08-12T12:37:37.621-07:00</updated><title type='text'>Freizügigkeit innerhalb der EU</title><content type='html'>Für den Grenzübertritt in einen EU-Staat brauchen Sie als Unionsbürger (Jeder Staatsangehöriger eines EU-Staates) kein Einreisevisum. Es reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Reisen innerhalb des Schengenraums erfolgen keine Grenzkontrollen mehr. &lt;br /&gt;Sind Ihre Familienangehörigen keine Unionsbürger kann für diese eine Visapflicht bestehen. Dies ist vor der Einreise in einen EU-Staat zu klären. &lt;br /&gt;Jeder Unionsbürger kann sich bis zu drei Monaten in einem EU-Staat aufhalten. Hierfür ist nur eine Anmeldung erforderlich. Erst wenn die Aufenthaltsdauer bis zu fünf Jahren betragen soll, sind je nach Ihrer Eigenschaft z. B. als Arbeitnehmer, Arbeitssuchender, Selbständiger, Studierender, Rentner etc. bestimmte Bedingungen zu erfüllen. So sind beispielsweise Dokumente vorzulegen, aus denen sich Ihre abhängige Beschäftigung, die Arbeitserlaubnis der Arbeitsagentur, Ihre Tätigkeit als Selbständiger oder die Immatrikulation an einer Universität im gewünschten Aufenthaltsland oder ein umfassender Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel bei Nichterwerbstätigen ergeben. Nach fünf Jahren können Sie ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grundsätzlich hat jeder Unionsbürger das Recht zur Arbeitsaufnahme innerhalb der EU. Unionsbürger dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht schlechter als Inländer bezüglich des Zugangs zu einer Beschäftigung, deren ungehinderten Ausübung, Entlohnung und sonstigen Arbeitbedingungen behandelt werden. Dies bedeutet u.a., dass eine Arbeitserlaubnis von Unionsbürgern nicht beantragt werden muss. &lt;br /&gt;Unionsbürger aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten genießen während einer Übergangszeit von zunächst sieben Jahren nach Beitritt nur eine beschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU in den Grenzen vor dem 01.05.2004. In der Regel muss von einem osteuropäischen Unionsbürger vor Arbeitsaufnahme eine befristete Arbeitserlaubnis bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Diese ist aber z. B. für eine leitende Angestelltentätigkeit mit Prokura nicht erforderlich. Soweit Staatsangehörige aus den Beitrittsstaaten im Zeitpunkt des Beitritts bereits seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochen für den deutschen Arbeitsmarkt zugelassen waren, steht ihnen die Arbeitnehmerfreizügigkeit unbeschränkt zu. &lt;br /&gt;Für Arbeitnehmer aus den alten EU-Staaten bestanden zunächst umgekehrt in Slowenien, Polen und Ungarn entsprechende Beschränkungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbständige Erwerbstätige können sich als Unionsbürger in jedem EU-Staat niederlassen, wenn sie eine ernstzunehmende, auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht haben. Wenn die selbständige unternehmerische Tätigkeit mit Hilfe einer Gesellschaft betrieben werden soll, kann eine Gesellschaft nach dem Recht des Aufenthaltsortes oder eines anderen EU-Staates gegründet werden. Denkbar ist z. B. die Gründung einer englischen Limited (Ltd.) oder einer niederländischen Besloten Vennotschap (BV), deren Rechtsfähigkeit innerhalb der EU anerkannt ist. Vor der Gründung einer ausländischen Gesellschaft sollte unbedingt eine rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Prüfung des Vorhabens erfolgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein selbständiger Unionsbürger kann seine Tätigkeit auch nur vorübergehend in einem anderen EU-Staat als dem eigenen Wohnsitzstaat ausüben, ohne sich in dem EU-Staat der Dienstleistungserbringung niederlassen zu müssen. Für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen mit eigenen Arbeitskräften gelten im Verhältnis zu den osteuropäischen Mitgliedstaaten im Baugewerbe und damit verwandten Wirtschaftszweigen zunächst Ausnahmen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/4107772078706783505-5388169392386866947?l=dreichholz.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://dreichholz.blogspot.com/feeds/5388169392386866947/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/08/freizugigkeit-innerhalb-der-eu.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/5388169392386866947'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/5388169392386866947'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/08/freizugigkeit-innerhalb-der-eu.html' title='Freizügigkeit innerhalb der EU'/><author><name>Dr. Christiane Eichholz</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-4107772078706783505.post-3890753171821423689</id><published>2010-07-06T14:08:00.000-07:00</published><updated>2010-07-06T14:08:06.222-07:00</updated><title type='text'>Die Problemlösung durch SOLVIT</title><content type='html'>Aufgrund der nicht korrekten Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten war 1997 ein Aktionsplan für den Binnenmarkt aufgestellt worden, in dem Mitgliedstaaten aufgefordert worden waren, "Kontaktstellen für Bürger und Unternehmen" einzurichten, an die binnenmarktrelevante Probleme weitergeleitet werden konnten. Zusätzlich hatten die Mitgliedstaaten "Koordinierungsstellen" eingerichtet, die gemeinsam grenzüberschreitende Probleme lösen sollten, die durch die falsche Anwendung des Unionsrechts durch nationale Behörden entstanden .&lt;br /&gt;Drei Jahr nach Aufstellung des Aktionsplanes bewerteten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Rahmen des Beratenden Ausschusses für den Binnenmarkt die Wirksamkeit des Aktionsplanes. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass das größte Problem die unterschiedliche Behandlung der Einzelfälle in den Mitgliedstaaten sei. Zudem sei das System für Außenstehende nicht transparent genug. Die Kommission beschloss daher am 7.12.2001 eine Empfehlung über Grundsätze zur Nutzung von "SOLVIT", dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt . Durch das vorgeschlagene Modell mit dem Namen "SOLVIT" sollte die Funktionsweise des Netzes durch die Schaffung einer gemeinsamen Online-Datenbank verbessert werden. Grundsätzlich soll durch SOLVIT eine Problemlösung innerhalb von zehn Wochen erreicht werden. Die Frist kann um maximal vier Wochen verlängert werden.&lt;br /&gt;Bürger und Unternehmen können sich kostenlos mit ihren Beschwerden an die Koordinierungsstelle ihres Heimatlandes wenden. Die Koordinierungsstelle am Wohnsitz des Antragstellers (Heimat-Koordinierungsstelle) gibt alle zur Lösung des Falls benötigten Informationen in die gemeinsame Datenbank ein. Sie wendet sich nach Schlüssigkeitsprüfung der vorgetragenen Rechtsverletzung an die Koordinierungsstelle in dem das Unionsrecht verletzenden Staat. Die Koordinierungsstelle in dem Mitgliedstaat, in dem das Unionsrecht verletzt wird, ist federführend bei der Problemlösung. Hierfür wird sie die enge Zusammenarbeit mit anderen Teilen der Verwaltung suchen. Sie wird die Datenbank regelmäßig aktualisieren. &lt;br /&gt;Die Koordinierungsstellen sind Dienststellen in der Verwaltung der Mitgliedstaaten, die die Verantwortung für die Behandlung grenzüberschreitender Probleme haben, die von Bürgern oder Unternehmen aufgeworfen werden. Alle sonstigen Koordinierungsstellen können auf die anonymisiert gespeicherten Fälle Zugriff nehmen, da dadurch die einheitliche Anwendung des Unionsrechts erleichtert wird. &lt;br /&gt;SOLVIT behandelt als Netz zur formlosen Problemlösung nur Fälle, die nicht Gegenstand nationaler oder unionsrechtlicher gerichtlicher Verfahren sind. Es steht dem Antragsteller frei, jederzeit das zuständige Gericht anzurufen. Sein Fall wird dann aber umgehend aus der Datenbank gelöscht. Da SOLVIT ein Mechanismus zur alternativen Streitbeilegung ist, hat die Einreichung einer Beschwerde bei ihr keinerlei Auswirkung auf prozessuale Fristen. &lt;br /&gt;Der Antragsteller muss den von der federführenden Koordinierungsstelle erarbeiteten Lösungsvorschlag nicht annehmen. Er kann den Vorschlag aber auch nicht anfechten. &lt;br /&gt;Bislang betrafen die SOLVIT - Problemlösungen vorwiegend folgende Themenbereiche:&lt;br /&gt;• Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen&lt;br /&gt;• Zugang zu Aus- und Weiterbildung&lt;br /&gt;• Aufenthaltsgenehmigungen&lt;br /&gt;• Wahlrecht&lt;br /&gt;• Soziale Sicherung&lt;br /&gt;• Arbeitnehmerrechte&lt;br /&gt;• Führerscheine&lt;br /&gt;• Zulassung von Kraftfahrzeugen&lt;br /&gt;• Grenzkontrollen&lt;br /&gt;• Marktzugang für Produkte&lt;br /&gt;• Marktzugang für Dienstleistungen&lt;br /&gt;• Niederlassung als Selbständiger&lt;br /&gt;• Vergabe öffentlicher Aufträge&lt;br /&gt;• Besteuerung&lt;br /&gt;• Freier Kapital- und Zahlungsverkehr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiele&lt;br /&gt;1. Beispiel: Chartern deutscher Jachten in Italien&lt;br /&gt;Ein deutsches Unternehmen betrieb in Italien unter deutscher Flagge einige Charter-Jachten für Touristen. Der Geschäftsinhaber sollte eine Geldstrafe zahlen, weil er seine geschäftlich genutzten Jachten nicht -wie nach neuen italienischen Rechtsvorschriften verpflichtend- bei der örtlichen Hafenbehörde registriert hatte. Nachdem er fünf Monate lang versucht hatte, seine Jachten registrieren zu lassen, wurde ihm mitgeteilt, dass dies nur möglich sei, wenn sein Unternehmen bei der italienischen Handelskammer eingetragen wäre. Der Geschäftsinhaber schaltete daraufhin seine zuständige SOLVIT - Koordinierungsstelle ein. Die italienische SOLVIT-Stelle stellte klar, dass die geforderte Eintragung bei der italienischen Handelskammer mit dem Unionsrecht unvereinbar sei. Den italienischen Behörden müsste der Eintrag bei der deutschen Handelskammer ausreichen. Alle Jachten konnten registriert werden und Charterlizenzen wurden ausgestellt. Die Problemlösung gelang in neun Wochen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Beispiel: Ansprüche auf bulgarische Krankenversicherungsleistungen nach Beitragszahlungen in die französische Krankenversicherung&lt;br /&gt;Ein bulgarischer Staatsbürger lebte zehn Jahre lang in Frankreich und zahlte dort Beiträge an die französische Krankenversicherung. Bei seiner Rückkehr nach Bulgarien wollte er zum dortigen staatlichen Krankenversicherungssystem wechseln. Sein Antrag wurde jedoch zurückgewiesen, da er erst seine Rückstände nachzahlen müsse. Die bulgarische SOLVIT-Stelle erklärte den zuständigen bulgarischen Behörden, dass der Bürger seine Beiträge in Frankreich einbezahlt hätte und nach dem Unionsrecht nun Anspruch darauf habe, ohne zusätzliche Zahlungen in das bulgarische Krankenversicherungssystem aufgenommen zu werden. Diese Problemlösung konnte innerhalb von nur zwei Wochen erreicht werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/4107772078706783505-3890753171821423689?l=dreichholz.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://dreichholz.blogspot.com/feeds/3890753171821423689/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/07/die-problemlosung-durch-solvit.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/3890753171821423689'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/3890753171821423689'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/07/die-problemlosung-durch-solvit.html' title='Die Problemlösung durch SOLVIT'/><author><name>Dr. Christiane Eichholz</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-4107772078706783505.post-2869398916625638912</id><published>2010-07-05T06:35:00.001-07:00</published><updated>2010-07-05T07:12:31.834-07:00</updated><title type='text'>Ausländische Hochschulgrade</title><content type='html'>Das unberechtigte Führen von Hochschulgraden ist strafbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ausländische Hochschulgrade: Hochschulgrade sind dann ausländische Hochschulgrade, wenn sie von einer ausländischen Hochschule verliehen worden sind. Ein ausländischer Hochschulgrad darf in Deutschland geführt werden, wenn die landesrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine "Genehmigung" oder eine förmliche "Anerkennung" des Titels ist - mit Ausnahme von Professorentiteln - zur Führung nicht erforderlich. Deswegen gibt es auch kein förmliches "Anerkennungs- oder Gleichstellungsverfahren". Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Hochschulgrad in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden darf, richtet sich nach den Regelungen des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz gewählt haben. In Berlin ist dies in § 34a Berliner Hochschulgesetz ( BerlHG ) geregelt.  &lt;br /&gt;Nach erfolgreicher Beendigung eines Studiums verleihen die Universitäten den Absolventen des Studienganges regelmäßig einen Hochschulgrad, der die Qualität des Abschlusses widerspiegelt. Häufig enthält der Hochschulgrad auch Hinweise auf die Fachrichtung des absolvierten Studiums. Ein ausländischer Hochschulgrad darf im Land Berlin unter Angabe der verleihenden Hochschule in der verliehenen Form (hiervon bestehen Ausnahmen für Hochschulgrade aus EU-Staaten) grundsätzlich dann geführt werden, wenn alle folgende Voraussetzungen erfüllt sind:&lt;br /&gt;- Die ausländische Universität nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt ist,&lt;br /&gt;- das Studium ordnungsgemäß betrieben und abgeschlossen wurde und&lt;br /&gt;- der Titel aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten  Hochschulabschlusses verliehen wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Führung von ausländischen Doktorgraden&lt;br /&gt;Der ausländische Doktorgrad darf geführt werden, wenn &lt;br /&gt;- er von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule, &lt;br /&gt;- nach einem ordnungsgemäß durch Promotionsprüfung abgeschlossenen Promotionsstudium und&lt;br /&gt;- aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Promotionsabschlusses oder -verfahrens verliehen worden ist. &lt;br /&gt;Grundsätzlich ist der ausländische Titel unter Angabe der verleihenden Hochschule in der Form zu führen, in der er verliehen wurde (hiervon bestehen Ausnahmen für Doktorgrade aus EU-Staaten). Dies gilt grundsätzlich nicht für Berufsdoktorate, die ohne Promotionsstudien oder –verfahren vergeben werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Führung ausländischer Ehrengrade&lt;br /&gt;Der Ehrengrad darf in der verliehenen Originalform mit Herkunftsbezeichnung nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften geführt werden, wenn die verleihende Hochschule zur Verleihung berechtigt war und es sich nicht nur um eine hochschulinterne Würde handelt. Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Führung sonstiger Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen&lt;br /&gt;Hierzu gehören alle Titel, die in Bezug auf eine wissenschaftliche bzw. hochschulische Tätigkeit oder Funktion verliehen werden, ohne Hochschulgrad zu sein. Hochschultätigkeitsbezeichnungen sind z.B. die Bezeichnungen Privatdozent oder Gastprofessor. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können diese Bezeichnungen (Sonderregelungen für den Professorentitel!) in der verliehenen Originalform unter Angabe der ausländischen Hochschule geführt werden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/4107772078706783505-2869398916625638912?l=dreichholz.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://dreichholz.blogspot.com/feeds/2869398916625638912/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/07/auslandische-hochschulgrade.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/2869398916625638912'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/2869398916625638912'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/07/auslandische-hochschulgrade.html' title='Ausländische Hochschulgrade'/><author><name>Dr. Christiane Eichholz</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-4107772078706783505.post-140852002651050593</id><published>2010-06-29T13:55:00.000-07:00</published><updated>2010-06-29T14:01:56.001-07:00</updated><title type='text'>Gemeinsam durch den Paragrafen-Dschungel: Dienstleistungs-Informationspflichten</title><content type='html'>Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung der Europäischen Union (DL-InfoV) ist am 17.Mai in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten.&lt;br /&gt;Die DL-InfoV beinhaltet Informationspflichten für  Dienstleistungserbinger. Hierzu zählen Gewerbetreibende und  Freiberufler, also auch der Rechtsanwalt. Die Verordnung benennt  Informationen, die dem Kunden bzw. Mandanten unaufgefordert bzw. nur auf  Anfrage zu erteilen sind. Für Dienstleistungserbringer, die bislang  schon einen Internetauftritt hatten, ändert sich nicht so viel. Viele  der&amp;nbsp; in der Verordnung formulierten Anforderungen wurden auch schon im  Telemediengesetz aufgestellt. Schwieriger wird es für alle  Dienstleistungserbringer, die bislang keine Web-Site unterhielten. Zwar  läßt die DL-InfoV die Wahl, ob die Informationen auf einer Internetseite  oder durch gedruckte Informationen zu erteilen sind, aber die  Informationen sind so oder so bereit zu halten. Es muss auch  berücksichtigt werden, dass die Informationen bereits vor  Vertragsabschluss zu erteilen sind. Wird also keine Homepage betrieben,  sind Informationsbroschüren etc. dem Kunden bzw. Mandanten vorab  zuzuschicken. Eine Kundeninformation per Aushang im Büro wird im Zweifel  nicht ausreichen.&lt;br /&gt;Neu ist die Anforderung, den Kunden bzw.  Mandanten über die den einzelnen Berufsgruppen wie z.B. dem Rechtsanwalt  gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherungen zu  informieren. Nicht eindeutig legt die Verordnung fest, ob auch die  Versicherungssumme und die -nummer anzugeben sind. Eine Klärung wird  durch Legislative oder Judikative herbeigeführt werden müssen. Bis dahin  bleibt die Unsicherheit.&lt;br /&gt;Es bleibt abzuwarten, wer sich zur  Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung berufen fühlt und wie teuer  der Verstoß sein wird. Es ist nicht gänzlich auszuschließlich, dass ein  Mandant gegenüber seinem Rechtsanwalt einen Schadensersatzanspruch  wegen unvollständiger Information wird geltend machen können.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/4107772078706783505-140852002651050593?l=dreichholz.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://dreichholz.blogspot.com/feeds/140852002651050593/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/06/gemeinsam-durch-den-paragrafen.html#comment-form' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/140852002651050593'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/4107772078706783505/posts/default/140852002651050593'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://dreichholz.blogspot.com/2010/06/gemeinsam-durch-den-paragrafen.html' title='Gemeinsam durch den Paragrafen-Dschungel: Dienstleistungs-Informationspflichten'/><author><name>Dr. Christiane Eichholz</name><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>1</thr:total></entry></feed>
